Erde und Feuer sind die Grundentscheidungen
Bei einer Erdbestattung wird der Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Eine Feuerbestattung umfasst die Einäscherung im Sarg und die spätere Beisetzung der Urne. Aus der Feuerbestattung ergeben sich mehrere mögliche Beisetzungsorte, etwa ein Urnengrab, ein Kolumbarium, ein Baumplatz oder ein zugelassenes Seegebiet.
Die Begriffe beschreiben noch keinen vollständigen Ablauf. Grabart, Ort, Teilnahme der Angehörigen und Gestaltung der Feier müssen zusätzlich geklärt werden.
Der Erinnerungsort wirkt lange nach
Ein gut erreichbares Grab kann für Angehörige wichtig sein. Andere wünschen einen pflegefreien Ort in der Natur oder auf See. Fragen Sie, wer den Ort später besuchen möchte, wie Wege und Zugänglichkeit aussehen und welche Formen des Gedenkens erlaubt sind. Bei Gemeinschafts- oder anonymen Grabfeldern kann die individuelle Kennzeichnung eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Örtliche Regeln vor der Festlegung prüfen
Bestattungsrecht ist Landesrecht. Hinzu kommen Friedhofssatzungen und die Bedingungen des jeweiligen Trägers. Nicht jede Form ist an jedem Ort verfügbar. Verbindlich ist deshalb die aktuelle Auskunft der zuständigen Stelle für den konkreten Beisetzungsort.
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