Der Sterbeort bestimmt den ersten Schritt

Zu Hause wird zunächst ärztliche Hilfe für Leichenschau und Todesbescheinigung benötigt. In Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung veranlasst die Einrichtung die dort vorgesehenen Schritte. Bei einem ungeklärten oder nicht natürlichen Tod gelten besondere behördliche Abläufe. In dieser Situation folgen Angehörige den Anweisungen von Arzt, Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Der Tod muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. § 28 Personenstandsgesetz nennt dafür spätestens den dritten auf den Tod folgenden Werktag. Häufig übernimmt das Bestattungsunternehmen die Anzeige anhand der bereitgestellten Unterlagen.

Wünsche und Auftrag werden konkret

Bestattungsart, Beisetzungsort, gewünschte Abschiedsform und der Wille der verstorbenen Person bilden die Grundlage des Auftrags. Danach lassen sich Termine, Produkte und Fremdleistungen abstimmen. Klären Sie schriftlich, welche Aufgaben der Bestatter übernimmt und welche Angehörige selbst organisieren.

Fristen gelten nicht bundesweit gleich

Aufbewahrung, Überführung und Bestattungsfristen stehen in den Bestattungsgesetzen der Länder. Auch Friedhofsträger setzen Abläufe und verfügbare Termine fest. Prüfen Sie deshalb die Regelung am Sterbe- und Beisetzungsort, statt eine bundesweite Standardfrist anzunehmen.

Nicht jede Entscheidung ist sofort nötig. Fragen Sie im Erstgespräch ausdrücklich, was heute geklärt werden muss und was bis zu einem späteren Termin offenbleiben kann.

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